Gefährdungsanalysen nach Trinkwasserverordnung (§ 16)

Die Fürsorgepflicht (§ 618 BGB) und die Trinkwasserverordnung stellen hohe Anforderungen an den Verantwortlichen einer Trinkwasser-Installationen: hygienisch sicherer und bestimmungsgemäßer Betrieb nach allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Nach Trinkwasserverordnung (§16) ist es bei Überschreiten des technischen Maßnahmewertes für Legionella spec. notwendig eine rasche Ursachenklärung und eine sinnvolle Sanierung gezielt voranzutreiben. Der Schutz der Verbraucher vor möglichen Gefahren durch das Trinkwasser steht im Vordergrund.

Die Trinkwasserverordnung stellt die Gefährdungsanalyse (VDI 6023, Blatt 2) verpflichtend in den Vordergrund.

Unser Team erarbeitet mit Sachverstand aus Hygiene und Technik entsprechend der Vorgaben Gefährdungsanalysen für Trinkwasserinstallationen in gewerblichen oder öffentlichen genutzten Hausinstallationen.

Neben den ereignisorientierten Gefährdungsanalysen nach Trinkwasserverordnung bieten wir Ihnen Erstbegehungen oder vorsorgliche Gefährdungsanalysen zur Feststellung des möglichen Gefährdungspotentials zur zukünftigen Risikominimierung- und -einschätzung an.

Ausgehend von einer nach UBA-Empfehlung erstellten Expertise beraten wir Sie mit Kompetenz!